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Umfassender Zugriff bei digitaler Betriebsprüfung
Der Datenzugriff der Finanzverwaltung erstreckt sich u. a. auf die Finanzbuchhaltung. Der Stpfl. ist nicht berechtigt, gegenüber der Außenprüfung bestimmte Einzelkonten zu sperren, die aus seiner Sicht nur das handelsrechtliche Ergebnis, nicht aber die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflusst haben. Der Stpfl. ist ferner gehalten, der Außenprüfung im Original in Papierform erstellte und später durch Scannen digitalisierte Ein- und Ausgangsrechnungen über sein Computersystem per Bildschirm lesbar zu machen. Er kann diese Verpflichtung nicht durch das Angebot des Ausdruckens auf Papier abwenden ( NWB SAAAC-63889).
Praxishinweise: (1) Die Antragstellerin, eine GmbH, wickelte ihre handelsrechtliche Finanzbuchhaltung über ein elektronis...