Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 8/2008 S. 324

Anwendung der Kapitalaufbringungsregeln auf Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG

Die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts (§ 19 GmbHG) gelten auch bei der Komplementär GmbH einer GmbH & Co. KG. Danach ist die Einlageforderung der (Komplementär-)GmbH nicht erfüllt, wenn die an sie gezahlten Einlagemittel umgehend als „Darlehen” an die von dem Inferenten (zur Einlage verpflichteter Gesellschafter) beherrschte KG weiterfließen. Ein „Sonderrecht” unter dem Gesichtspunkt einer „wirtschaftlichen Einheit” der beiden Gesellschaften für die Kapitalaufbringung bei der Komplementär-GmbH ist nicht anzuerkennen. Aus den Kapitalerhaltungsregeln (§§ 30, 31 GmbHG) ergibt sich schon deswegen nichts anderes, weil diese Regeln erst nach dem ordnungsgemäß abgeschlossenen Kapitalaufbringungsvorgang anwendbar sind ( NWB UAAAC-68793).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen