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Unzulässige Übertragung einer 6b-Rücklage
(1) Es kann gem. rkr. NWB DAAAC-50525 (EFG 2007 S. 1754) dahingestellt bleiben, ob die Richtlinie zu § 6b EStG auch auf die Fälle anzuwenden ist, in denen nicht die Mitunternehmer, sondern die Gesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt ist. (2) Der Begriff des Stpfl. im Rahmen des § 6b Abs. 4 EStG ist in der Weise auszulegen, dass auch die Gesellschaft, auf die die Rücklage übertragen wird, Stpfl. ist und dementsprechend ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG ermitteln muss. (3) Ermittelt die Gesellschaft, auf die die Rücklage übertragen werden soll, ihren Gewinn gem. § 5a EStG, ist eine Übertragung der Rücklage nicht zulässig.
Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine GmbH & Co. KG, veräußerte 1997 eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit...