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Mehr- oder Minderabführungen in organschaftlicher Zeit – Die Neuregelung des § 14 Abs. 4 KStG
Mit dem Jahressteuergesetz 2008 hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen neu geregelt. Hintergrund war eine für den Gesetzgeber ungeliebte BFH-Rechtsprechung. Der Beitrag stellt die Neuregelung dar und würdigt diese kritisch.
Wie ist die Neuregelung des § 14 Abs. 4 KStG zu werten?
Was gilt zum zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung?
Ergeben sich aus dem zeitlichen Anwendungsbereich verfassungsrechtliche Bedenken?
I. Vorbemerkungen: Mehr- oder Minderabführungen bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Organschaft
Zwar ist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags i. S. des § 291 Abs. 1 AktG zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger Voraussetzung, jedoch bestimmt § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG als grundsätzliche Rechtsfolge, dass das Einkommen der Organgesellschaft – und nicht der nach Maßgabe des Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinn/übernommene Verlust – dem Organträger zuzurechnen ist. Da jedoch in dem handelsrechtlichen Ergebnis des Organträgers der nach dem Gewinnabführungsvertrag abgeführte Gewinn bzw. übernommene Verlust der Organgesellschaft bereits enthalten ist, muss dieser Gewinn bzw. Verlust für die Z...