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FG Düsseldorf 14.11.2007 9 K 1270/04 E, IWB 8/2008 S. 1279

Allgemeines | Vermögenszuwachsbesteuerung nach § 6 AStG i. d. F. des SEStEG und Bewertung nicht handelbarer Inhaberaktien

▶ Urteil: (1) Die Vermögenszuwachsbesteuerung nach § 6 AStG i. d. F. des SEStG vom (BGBl I S. 2782, 2802) bei Wegzug einer natürlichen Person in einen Mitgliedstaat der EU verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EG. Die rückwirkende Änderung des § 6 AStG durch das SEStG ist nicht verfassungswidrig. (2) Der Wert von Inhaberaktien, die selbst nicht gehandelt werden können, weil sie aufgrund von Börsenvorschriften in den USA verwahrt werden müssen, kann anhand der Werte der an US-Börsen gehandelten American Deposite Receipts (ADR) ermittelt werden (EFG 2008 S. 361).

▶ Hinweis: Durch den Wegzug des Kl. nach Belgien war der Vermögenszuwachs seiner Anteile an verschiedenen Kapitalgesellschaften gem. § 6 AStG zu besteuern. Dabei ist nach § 21 Abs. 13 Satz 1 AStG i. d. F. des SEStG weiterhin der Grundtatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG a. F...

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