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Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs verfassungswidrig
Scheidet ein Mitunternehmer aus einer Personengesellschaft aus, so ist der für den letzten Stichtag vor dem Ausscheiden festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust der Gesellschaft um den anteilig auf den ausscheidenden Mitunternehmer entfallenden Verlustanteil zu kürzen. Dieser Anteil ist für Erhebungszeiträume vor 2007 nicht nur anhand des Gewinnverteilungsschlüssels, sondern unter Einbeziehung der in den Jahren des Bestehens der Mitunternehmerschaft angefallenen Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben zu berechnen (Anschluss an ). Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die zu § 10a Sätze 4 und 5 GewStG i. d. F. des JStG 2007 (BGBl 2006 I S. 2878) ergangene Anwendungsregelung des § 36 Abs. 9 GewStG i. d. F. des JStG 2007 mit dem GG insoweit vereinbar ...