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Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer
Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, die durch einen für die Einkommensteuerzahlung angelegten privaten Geldvermögensbetrag erwirtschaftet worden sind. Dem steht § 12 Nr. 3 EStG entgegen. Erstattungszinsen sind dagegen als sonstige Kapitalforderung jeder Art bei § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG als steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.