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Nutzung eines betrieblichen Pkw im Rahmen anderer Einkunftsarten
Der BFH hatte mit Urteil v. - X R 35/05 (BStBl 2007 II S. 445) entschieden, dass die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von anderen Einkünften nicht durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1-%-Regelung abgegolten ist. Nach Ansicht des BFH regelt § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG lediglich die private Nutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs. Bei einer darüber hinausgehenden Nutzung im Rahmen anderer Einkunftsarten sind die darauf entfallenden Selbstkosten als zusätzliche Entnahme zu erfassen. Aus Vereinfachungsgründen wird auf den Ansatz einer zusätzlichen Entnahme verzichtet, soweit diese Aufwendungen bei keiner anderen Einkunftsart abgezogen werden. Das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs v. - S 2177 (BStBl 2002 I S. 148) soll entsprechend ergänzt werden. Die Entschei...