Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG München 09.11.2007 10 K 4702/06, NWB direkt 17/2008 S. 3
Prozessvollmacht
Gibt der Insolvenzverwalter einen Prozess aus dem Insolvenzbeschlag frei, erlangt der Insolvenzschuldner die Prozessführungsbefugnis zurück. Der Prozessbevollmächtigte hat daher auf Anordnung des Gerichts eine Bevollmächtigung durch den Insolvenzschuldner nachzuweisen.