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Sozialrecht | Keine Heranziehung eines Altenheimbetreibers zu Bestattungskosten
Der Betreiber oder Leiter eines Alten- und Pflegeheims kann regelmäßig nicht zu den Kosten einer ordnungsbehördlich veranlassten Bestattung eines mittellos und alleinstehenden verstorbenen Heimbewohners herangezogen werden, da es insoweit an einem zu fordernden Näheverhältnis fehlt, das über den Tod hinausginge und das entsprechende Totenfürsorgerecht begründen könnte (, NVwZ-RR 2008 S. 114).