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LAG Köln 17.09.2007 2 Sa 832/07, NWB 17/2008 S. 138

Arbeitsrecht | Kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Dauererkrankung

Bleibt ein Arbeitnehmer über das Ende des Urlaubsjahres und des Übertragungszeitraums hinaus arbeitsunfähig, ist Urlaubsabgeltung auch nicht für den Teil des Urlaubsjahres geschuldet, in dem der Arbeitnehmer Arbeit geleistet hat (; Revision nicht zugelassen). Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der im August 2005 erkrankte und dem im März 2006 eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt wurde, ohne dass zwischendurch die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt war. Während der Kläger die Auffassung vertrat, es sei ungerecht, wenn nicht zumindest der auf den Zeitraum von Januar bis Juli 2005 entfallende Urlaubsteil abgegolten würde, folgte das Berufungsgericht dieser Argumentation nicht. Nur in den Fällen, in denen ein Beschäftigter dazu gezwungen sei, den Ar...

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