Steuerrecht aktuell - Spezial Steuergesetzgebung 2007/2008
1. Aufl. 2008
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Teil E: Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz
Vorbemerkung
Erhöhung der Gewinngrenze für die originäre steuerliche Buchführungspflicht gem. § 141 Abs. 1 AO: Durch das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz) v. (BGBl I 2007, 2246) sind die Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht von Gewerbebetrieben und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 AO von bisher 30.000 € auf 50.000 € erhöht worden (Art. 5 des Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes). Die erhöhte Gewinngrenze ist bei Gewerbebetrieben auf Gewinne der Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen und bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auf Kalenderjahre die nach dem beginnen (Art. 6 Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz).
Die wichtigsten Daten zur Gesetzesentstehung:
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Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drucks. 68/07) | |
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD (BT-Drucks. 16/4391) | |
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (BT-Drucks. 16/5522) | |
Bundestag verabschiedet das Gesetz | |
Bundesrat stimmt dem Gesetz zu |