Abhängigkeit vom Fortbestehen des Dienstverhältnisses
Leitsatz
Ist das Bestehen des Dienstverhältnisses zum Arbeitgeber notwendige Voraussetzung für den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen,
die den Arbeitnehmer zum späteren verbilligten Aktienbezug berechtigen, sind die hieraus erwachsenden geldwerten Vorteile
durch das Dienstverhältnis veranlasst.
Die berufliche Veranlassung hängt nicht davon ab, ob das Fortbestehen des Dienstverhältnisses Voraussetzung für die verbilligte
Übertragung der Aktien ist (sog. Verfallklausel), wenn dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen rückwirkend abgegolten
werden.
Bei nur mit Zustimmung des Arbeitgebers veräußerbaren und damit nicht handelbaren Wandelschuldverschreibungen fließt der
geldwerte Vorteil erst mit deren Veräußerung bzw. mit dem Erwerb der Aktien nach Ausübung des Wandlungsrechts zu (sog. Endbesteuerung).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAC-76205
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.02.2006 - 16 K 3167/04 E
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