Betriebsaufgabe bei freiberuflicher Erfindertätigkeit
Leitsatz
Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Erfindertätigkeit ist der Buchwert eines eingelegten,
aber irrtümlich dem Privatvermögen zugeordneten Patents nicht um die in der Überschussrechnung versehentlich unterlassenen
AfA-Beträge zu kürzen.
Die zutreffende Ermittlung des Totalgewinns anlässlich der Veräußerung oder der Entnahme eines Wirtschaftsgutes hat bei der
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Vorrang vor dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAC-76197
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.12.2007 - 11 K 679/05 E
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