Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz bei Freistellung/Beurlaubung
Leitsatz
Aufstockungsbeträge, bei denen die Voraussetzungen des § 2 AltTZG nicht erfüllt sind, sind steuerpflichtige Arbeitslohn.
Aufstockungszahlungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Rahmen eines Altersteilzeitvertrages zahlt sind nicht nach
§ 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer nicht tatsächlich die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit arbeitet,
sondern der Arbeitgeber ihn in vollem Umfang von der Arbeit freistellt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 781 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 1626 AAAAC-76194
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 03.12.2007 - 11 K 2422/06
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