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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 2422/06 EFG 2008 S. 781 Nr. 10

Gesetze: EStG § 3 Nr. 28, AltTZG § 2

Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz bei Freistellung/Beurlaubung

Leitsatz

  1. Aufstockungsbeträge, bei denen die Voraussetzungen des § 2 AltTZG nicht erfüllt sind, sind steuerpflichtige Arbeitslohn.

  2. Aufstockungszahlungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Rahmen eines Altersteilzeitvertrages zahlt sind nicht nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer nicht tatsächlich die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit arbeitet, sondern der Arbeitgeber ihn in vollem Umfang von der Arbeit freistellt.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 781 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 1626
AAAAC-76194

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 03.12.2007 - 11 K 2422/06

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