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Künstliche Aufspaltung der Leistung in mehrere Bestandteile
Der EuGH hat jetzt zwei Fragen eines vorlegenden Gerichts beantwortet. Die erste Frage lautete: Stimmt der Begriff des Rechtsmissbrauchs, der im Urteil Halifax u. a. als „Umsatz, mit dem im Wesentlichen ein Steuervorteil bezweckt wird” definiert wird, mit dem Begriff des „Umsatzes, der keine anderen wirtschaftlichen Gründe als die Erlangung eines Steuervorteils hat” überein oder ist er weiter oder enger als dieser? Der EuGH hat dazu klargestellt: Die 6. EG-RL ist dahin auszulegen, dass eine missbräuchliche Praxis vorliegt, wenn mit dem fraglichen Umsatz oder den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen ein Steuervorteil erlangt werden soll. Mit der zweiten Frage wollte das vorlegende Gericht vom EuGH wissen: Kann im Rahmen der Mehrwertsteuererhebung der getrennte Abschluss von Verträgen über einen Miet...