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BFH 13.02.2008 IX R 68/07, NWB direkt 16/2008 S. 4
Barausgleich keine Werbungskosten bei Stillhalterprämien
Der vom Stillhalter einer Kaufoption auf den DAX an den Optionsberechtigten gezahlte Barausgleich (cash-settlement) ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften gem. § 22 Nr. 3 EStG abziehbar.