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Steuerfreiheit eines Stipendiums eines ausländischen Stipendiengebers
Das Forschungsstipendium einer ausländischen gemeinnützigen Körperschaft fällt bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung des § 5 KStG unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 44 Satz 2 EStG. Eine Körperschaft erfüllt auch dann die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, wenn die gemeinnützigen Zwecke auch bzw. ganz überwiegend im Ausland erfüllt werden. § 5 Abs. 2 Nr. 3 KStG 1996 ist gemeinschaftswidrig, so dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 Satz 2 EStG auch dann vorliegt, wenn der Stipendiengeber im Inland nicht steuerpflichtig ist.