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Feststellung von Gesellschaftseinkünften im zweistufigen Verfahren
Sind an einer Personengesellschaft Treugeber über einen Treuhänder beteiligt, ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus der Gesellschaft grundsätzlich in einem zweistufigen Verfahren durchzuführen. Die Feststellung eines Veräußerungsgewinns gegenüber dem einen Kommanditanteil an einer gewerblichen KG fremdnützig haltenden Treuhand-Kommanditisten im Verfahren der ersten Stufe umfasst die positive Entscheidung über die Mitunternehmereigenschaft des dahinterstehenden Treugebers und entfaltet Bindungswirkung für die Feststellung der zweiten Stufe. Diese Bindungswirkung steht der Annahme eines nicht steuerbaren Veräußerungsgewinns des Treugebers im Verfahren der zweiten Stufe – etwa auf der Grundlage einer lediglich stillen Beteiligung – entgegen. Eine Umqualifizierung ...