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Kapitalanlagerecht | Aufklärungspflicht der Bank über Risiken des von ihr finanzierten Geschäfts
Die einen Fondserwerb finanzierende Bank ist unter dem Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs von sich aus zur Aufklärung über eine nicht im Prospekt ausgewiesene Provision grundsätzlich nur dann verpflichtet, wenn eine versteckte Provision mitursächlich dafür ist, dass der Erwerbspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert des Fondsanteils. Denn dann muss die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen (vgl. NWB HAAAC-05855). Eine Aufklärungspflicht besteht unabhängig davon bei sog. institutionalisiertem Zusammenwirken aber auch, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Anleger von den Prospektverantwortlichen über den Wert des Fondsanteils arglistig getäuscht wird, indem aus seiner Einlage über die im Prospekt ...