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Einkommensteuer | Behandlung von Investitionszuschüssen bei der Einnahmenüberschussrechnung
Erhält ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter öffentliche Investitionszuschüsse, mindern diese nach dem NWB UAAAC-75963 die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits im Jahr der Bewilligung und nicht im Jahr der Auszahlung. Sofern der Empfänger den Zuschuss sofort als Betriebseinnahme versteuern will, muss er das entsprechende Wahlrecht ebenfalls im Jahr der Zusage ausüben. – Anmerkung: Das Urteil bewirkt eine weitere Gleichstellung der Einnahmenüberschussrechnung mit dem Betriebsvermögensvergleich, weil der Investitionszuschuss bei der Einnahmenüberschussrechnung ebenso wie bei Bilanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu verbuchen ist. Daraus folgt zwangsläufig, d...