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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 35/94

Leitsatz

Eine offenbare Unrichtigkeit kann auch bei einem Doppelversehen, also bei einem Versehen des Stpfl. und des FA, vorliegen; ein solches Versehen liegt vor, wenn der Stpfl. seinen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit in der Steuererklärung zutreffend angibt, in der Einnahme-Überschußrechnung den zutreffenden Saldo aus Aufwand und Ertrag versehentlich statt als Überschuß als Verlust kennzeichnet und wenn das FA versehentlich diesen Verlustbetrag in den Steuerbescheid aufnimmt.

Fundstelle(n):
LAAAC-75979

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 16.11.1995 - 6 K 35/94

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