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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 35/94

Leitsatz

Eine offenbare Unrichtigkeit kann auch bei einem Doppelversehen, also bei einem Versehen des Stpfl. und des FA, vorliegen; ein solches Versehen liegt vor, wenn der Stpfl. seinen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit in der Steuererklärung zutreffend angibt, in der Einnahme-Überschußrechnung den zutreffenden Saldo aus Aufwand und Ertrag versehentlich statt als Überschuß als Verlust kennzeichnet und wenn das FA versehentlich diesen Verlustbetrag in den Steuerbescheid aufnimmt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
LAAAC-75979

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 16.11.1995 - 6 K 35/94

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