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Lohnsteuer; | Lohnumwandlung bei Reisekostenvergütungen (§ 3 Nr. 16 EStG)
Vergütungen zur Erstattung von Reisekosten können auch dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sein, wenn sie der ArbG aus umgewandeltem Arbeitslohn zahlt. Voraussetzung ist, dass ArbG und AN die Lohnumwandlung vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbaren (). Es genügt also nicht, dass der ArbG lediglich aus dem Arbeitslohn Teile herausrechnet und als steuerfrei behandelt. Außerdem müssen ArbG und AN im Zweifel im Einzelnen darlegen und nachweisen, was sie vereinbart haben.