Keine Einkunftserzielungsabsicht für früher vermietete und jetzt leerstehende, aufgrund Bevölkerungsrückgangs und Baufälligkeit
nicht mehr vermietbare Gebäude
Leitsatz
Werden früher vermietete und nunmehr seit einigen Jahren leerstehende, stark sanierungsbedürftige, in den neuen Bundesländern
belegene Wohnungen und Garagen nicht renoviert, weil nach den örtlichen Verhältnissen aufgrund des drastischen Bevölkerungsrückgangs
seit der Wiedervereinigung auch nach Durchführung einer Sanierung eine anschließende Vermietung in absehbarer Zeit bei objektiver
Betrachtung nicht zu erwarten ist, so besteht keine Einkunftserzielungsabsicht mehr, wenn die Eigentümer keinerlei konkrete
Bemühungen zur Vermietung der Wohnungen und Garagen unternehmen und lediglich auf „bessere Zeiten” warten.
Fundstelle(n): JAAAC-75718
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 12.12.2007 - 2 K 1585/04
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