Schätzung von Lebenshaltungskosten im Rahmen einer
Geldverkehrsrechnung
Anwendung der 1-%-Regelung bei
Kleintransportern
Leitsatz
1. Umfangreiche Ausführungen zur
Schätzung von Lebenshaltungskosten und Aufwendungen für die
Beschaffung von Hausrat und Kleidung eines Steuerpflichtigen, der bereits kurze
Zeit nach dem Auszug aus dem elterlichen Haushalt große Mengen
hochwertiger Kleidungsstücke und Einrichtungsgegenstände vorwiegend
gebraucht erworben oder von Dritten geschenkt erhalten zu haben vorgibt, im
Rahmen einer Geldverkehrsrechnung wegen unvollständiger bzw. nicht
ordnungsmäßiger Buchführungsunterlagen.
2. Je weniger eine Auskunftsperson
die rechtlichen Folgen einer Erklärung überschauen kann, desto
geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihre Erklärung an ein
gewünschtes Ergebnis anpasst. Werden also nach Belehrung über die
steuerlichen Folgen Angaben gemacht, die vorher getätigten Aussagen
widersprechen und zu einem steuerlich günstigeren Ergebnis führen
würden, sind im Zweifel die zuerst gemachten Angaben als zutreffend
anzusehen.
3. Unabhängig davon, ob ein
Fahrzeug kraftfahrzeugsteuerrechtlich ein LKW ist oder so behandelt wird, ist
es ertragsteuerlich der Eigenverbrauchsbesteuerung nach der 1-%-Regelung zu
unterwerfen, wenn es nach seiner Art der nicht nur vereinzelten und
gelegentlichen Privatnutzung zugänglich ist (hier bejaht für VW T4
und Mercedes Vito).
Fundstelle(n): BAAAC-75712
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 30.08.2007 - 1 K 30/06
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