Abgrenzung zwischen wiederholender Verfügung und
Zweitbescheid
Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines
Einkaufszentrums und Berichtigung bei Rücktritt vom Kaufvertrag
Nachhaftung ausgeschiedener GbR-Gesellschafter
Leitsatz
1. Ersetzt das Finanzamt einen
Haftungsbescheid, wobei die Haftsumme unverändert bleibt, jedoch eine neue
Fälligkeit gesetzt, der Kreis der als Haftende gesamtschuldnerisch in
Anspruch genommenen Personen ausgedeht und neue Ermessenserwägungen im
Hinblick auf dieAuswahl der Haftenden angestellt werden, so liegt nicht
lediglich eine wiederholende Verfügung vor. Vielmehr handelt es sich um
einen neuen, selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt (Zweitbescheid), der
den vorangegangenen Haftungsbescheid in vollem Umfang wirkungslos werden
lässt.
2. Auch der sog. erfolglose
Unternehmer ist als Unternehmer im Sinne des
§ 2 Abs. 1 Satz 1
UStG anzusehen.
3. Die Lieferung eines neu
errichteten Einkaufszentrums ist mit Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu
Gunsten des Erwerbers sowie der Übertragung von Gefahr, Nutzungen und
Lasten auf ihn verwirklicht. In diesem Zeitpunkt entsteht bei Vorliegen der
übrigen Voraussetzungen die Berechtigung zum Vorsteuerabzug auch dann,
wenn sich in der Folge die Behebung der im Übergabeprotokoll
festgehaltenen Mängel durch den Veräußerer verzögert, der
Erwerber schließlich vom Kauf zurücktritt und keine Zahlung leistet.
Erst im Zeitpunkt der Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag ist
der Vorsteuerabzug des Erwerbers zu berichtigen.
4. Erstattet das Finanzamt das
Umsatzsteuerguthaben einer GbR auf Weisung eines zur Geschäftsführung
Bevollmächtigten auf ein von diesem benanntes Konto, so erfolgt die
Leistung mit befreiender Wirkung.
5. Die Nachhaftung aus einer GbR
ausgeschiedener Gesellschafter endet fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem
der jeweilige Gläubiger vom Ausscheiden des Gesellschafters aus der
Gesellschaft Kenntnis erlangt hat.
Fundstelle(n): QAAAC-75707
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 21.06.2007 - 3 K 1529/05
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