Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 7 vom Seite 246

Rufbereitschaft: Geldwerter Vorteil bei Einsatzfahrzeugen/Werkstattfahrzeugen

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Oftmals werden z. B. Monteuren oder auch Sanitätern sog. Montagewagen oder Sonderfahrzeuge des Rettungsdienstes während der Zeit der Rufbereitschaft auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber verbindet damit das Ziel, dass der Beschäftigte während der Rufbereitschaft ohne Umwege zum Einsatzort gelangt. Die Bewertungsregeln des § 8 Abs. 2 EStG kommen auf solche Fahrzeuge jedoch nur dann zur Anwendung, wenn sich die Gestellung des Dienstwagens als lohnsteuerbarer und lohnsteuerpflichtiger Sachbezug erweist. Von einem nicht lohnsteuerbaren Vorteil ist auszugehen, wenn

  • sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die Zuwendung nicht als Gegenleistung für die Leistung ihres Empfängers darstellt und

  • sie sich lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Aufwendenden darstellt.

In Anwendung dieser Grundsätze hat der (BStBl II S. 690 = Kurzinfo StuB 2000 S. 1000) die Gestellung eines Werkstattwagens im Rahmen einer sich wiederholenden einwöchigen Rufbereitschaft an einen Monteur nicht als geldwerten Vorteil qualifiziert. Dies gilt auch f...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen