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Garantie nahe stehender Personen bei Zurechnung von Leasingobjekten und Konsolidierung von Objektgesellschaften
Stichworte: Barwerttest, Restwertgarantie, Zweckgesellschaften, related parties
I. Sachverhalt
Eine Leasingobjektgesellschaft errichtet auf ihrem Grundstück ein Verwaltungsgebäude. Alleiniger Zweck der Objektgesellschaft ist die Nutzungsüberlassung an den Leasingnehmer LN.
Die Herstellungskosten des Gebäudes betragen 1 Mio €. Seine wirtschaftliche Nutzungsdauer wird auf 50 Jahre geschätzt.
Der Leasingvertrag läuft über 20 Jahre. Er enthält keine Mietverlängerungsoption, dagegen zwar eine Kaufoption, die LN jedoch im Jahr 20 lediglich den Erwerb zum Verkehrswert ermöglicht. Die jährlich nachschüssig zu zahlende Leasingrate beträgt 60 T€. Der kalkulierte Restwert nach 20 Jahren wird auf 700 T€ geschätzt.
Gesellschafter der Objektgesellschaft sind eine zu einem Bankkonzern gehörende Leasinggesellschaft (zu 90 %) sowie S. 138H, der zugleich mit 25 % Hauptgesellschafter der LN ist (zu 10 %). Die Objektgesellschaft soll nach Ablauf des Mietvertrags liquidiert werden, indem entweder LN seine Kaufoption ausübt oder die Immobilie an einen Dritten veräußert wird. Umgekehrt zur laufenden Gewinnverteilung von 90/10 wird das Liquidationsergebnis im Verhältnis 10/90 zwischen der Leasinggesellschaft und H verteilt. H bürgt außerdem für die laufen...