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Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferung ist gemeinschaftsrechtskonform
Die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG 1999, gem. § 17a UStDV 1999 durch Belege die Voraussetzung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nachzuweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat, widerspricht nicht dem Gemeinschaftsrecht.