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BMF reagiert auf EuGH-Urteil: Zulage auch für Wohnung in anderem Mitgliedstaat
Der entschieden: „Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG verstoßen, dass sie in § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG in seiner 1997 bekannt gemachten und durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten Fassung die Gewährung der Eigenheimzulage an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige für in einem anderen Mitgliedstaat belegene Wohnungen ausgeschlossen hat.” Das BMF nimmt hierzu wie folgt Stellung: Abweichend von § 2 Satz 1 EigZulG ist bei Anspruchsberechtigten, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig i. S. des § 1 Abs. 2 und 3 EStG oder i. S. des Art. 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaft sind, auch die Herstellung oder Anschaffung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ...