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Versicherungsvertragsrecht | Eintritt der Privat-Rechtsschutzversicherung bei steuerlicher Fehlberatung über Familienholding
Der an einer gewerblich tätigen GmbH als Mehrheitsgesellschafter beteiligte Versicherungsnehmer übt zwar eine selbständige Tätigkeit aus. Der entsprechende Versicherungsschutz (Privatrechtsschutz für Selbständige nach § 23 Abs. 1 ARB 94) setzt aber überdies noch voraus, dass die Wahrnehmung des rechtlichen Interesses auch dem privaten Bereich zuzuordnen ist, also mit der selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers nicht in einem inneren, sachlichen Zusammenhang von mehr als untergeordneter Bedeutung steht. Davon ist aber bei Schadensersatzansprüchen gegen eine Wirtschaftsprüfergesellschaft wegen einer Fehlberatung im Zusammenhang mit der Errichtung einer Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft als Familienholding nicht auszugehen; hier steht die Interessenwahrnehmung in einem inneren ...