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Umsatzsteuer | UStG ist nicht verfassungswidrig
Ein möglicher Verstoß gegen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) bei Einführung der Umsatzsteuernachschau (§ 27b UStG) zum führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten UStG (). – Anmerkung: Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG will den Gesetzgeber nicht für eine Grundrechtsverletzung „bestrafen”, sondern will die Grundrechte schützen. Dem wird durch die Teilnichtigkeit Genüge getan. Die Teilnichtigkeit ist zwar als Rechtsfolge in Art. 95 Abs. 3 BVerfGG nicht ausdrücklich vorgesehen. Das BVerfG und die Literatur legen die Vorschrift jedoch dahingehend aus, dass nur von einer Teilnichtigkeit auszugehen ist, wenn damit der Verstoß gegen das GG ausgeräumt ist. Ein Verstoß gegen das Zitiergebot hätte damit nur die Nichtigkeit des § 27b UStG zur Folge, der im Streitfall keine Anwendung gefunden hat.