Versicherungszahlung für ein Kfz im Sonderbetriebsvermögen als BE; Nutzungsdauer eines erworbenen Praxiswerts
Leitsatz
1) Die Versicherungs-Ersatzleistung wegen Diebstahls eines im Sonderbetriebsvermögen eines freiberuflichen Mitunternehmers
befindlichen Kfz ist in voller Höhe und nicht nur in Bezug auf den beruflich genutzten Teil als Betriebseinnahme anzusetzen.
2) Der anlässlich der Gründung einer Sozietät aufgedeckte Praxiswert ist ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, das
jedoch nicht gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG eine Nutzungsdauer von 15 Jahren hat, sondern dessen Nutzungsdauer individuell zu
schätzen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2008 S. 1533 Nr. 28 EFG 2008 S. 785 Nr. 10 EStB 2008 S. 286 Nr. 8 XAAAC-75077
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