Vorsteuerabzug für eine Betriebsleiterwohnung auf dem Betriebsgrundstück, die als Anbau an eine Buchbinderei gebaut wurde
Leitsatz
1) Wenn ein Investitionsgut sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet wird, hat der Unternehmer die
Wahl, es in vollem Umfang dem Unternehmensvermögen zuzuordnen oder es nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung
in sein Unternehmen einzubeziehen.
2) Das Wahlrecht besteht jedoch nicht, wenn ein privat vom Betriebsinhaber genutztes Einfamilienhaus als Anbau zur Werkshalle
durch eine gemeinsame Wand getrennt worden ist. Denn dann liegen zwei unterschiedliche Gebäude vor, die nicht als ein Investitionsgut
zu betrachten sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 901 Nr. 11 UStB 2008 S. 252 Nr. 9 TAAAC-75074
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