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Pensionsrückstellung bei Personengesellschaften
Bilanzielle Behandlung von Pensionsaufwand einer Personengesellschaft
Die Finanzverwaltung reagiert mit einem Schreiben auf die Rechtsprechung des BFH, nach der der Aufwand einer Personengesellschaft für eine Pensionszusage an ihren Mitunternehmer den Gewinn der Gesellschaft mindert, bei dem jeweils begünstigten Gesellschafter aber durch einen Aktivposten auszugleichen ist.
Bestätigung der Rechtsprechung zur Pensionsrückstellung
Der BFH hatte mit zwei Entscheidungen im Jahr 2006 festgelegt, dass der Aufwand, der einer Mitunternehmerschaft nach § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG für Pensionszusagen an ihren Gesellschafter entsteht, durch einen gleich hohen Aktivposten beim jeweils begünstigten Gesellschafter auszugleichen ist ( NWB UAAAB-81749). Ein bisher nicht gebildeter Aktivposten ist nach der Entscheidung des NWB GAAAB-84337 im ersten Jahr, in dem die Veranlagung noch offen ist, zu erfassen. Diese Rechtsprechung kann beim begünstigten Gesellschafter u. U. eine erhebliche Gewinnerhöhung im Jahr der erstmaligen Bildung des Aktivpostens für die gesamte auf ihn entfallende Rückstellung auslösen.
Reaktion der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung übernimmt in dem Schreiben die Rechtsprechung des BFH, gestattet aber eine Anwendung auch der bisher ...