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Veräußerung von Bauplätzen durch einen Landwirt
Abgrenzung gewerblicher Grundstückshandel und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit
Der IV. Senat des BFH hat in einer Entscheidung seinen bisherigen Standpunkt zur Beurteilung von Erschließungsmaßnahmen landwirtschaftlich genutzter Flächen zum Zwecke der Veräußerung der sodann entstandenen Bauplätze bestätigt und präzisiert. Der Verkauf der entstandenen Bauplätze kann ein landwirtschaftliches Hilfsgeschäft sein, so dass durch Bildung von Rücklagen nach § 6b und § 6c EStG eine Versteuerung der erzielten Veräußerungsgewinne verhindert werden kann.
Einschaltung eines Bauunternehmens
Der Entscheidung des BFH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein Land- und Forstwirt, bewirtschaftete 21 ha in seinem Eigentum befindliche Flächen. Den Gewinn ermittelte er durch Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Streitzeitraum und danach veräußerte er ca. 20 Bauplätze, die durch die Erschließung einer landwirtschaftlichen Teilfläche seines Betriebs von 12 000 m² entstanden waren.
Der Landwirt war in der Weise vorgegangen, dass er zunächst einen Vertrag mit einem Bauunternehmen geschlossen hatte. Danach bestand Übereinstimmung, dass der Bauunternehmer ein Planungskonzept erstellt, die Erschließung im Einvernehmen mit der Gemeinde auf eigene Kosten vornimmt, dem Landwirt die Käufe...