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BBKM 4/2008 S. 76

Umfang und Grenzen der Anderkontendeckung

Für Rechtsanwälte und Notare gehört die Einrichtung eines Anderkontos zum täglichen Geschäft. Für Steuerberater ist sie etwas seltener, aber dennoch nicht ungewöhnlich.

In der Regel beschränkt sich die Aufgabe des steuerlichen oder rechtlichen Beraters darauf, unter bestimmten, genau definierten Voraussetzungen die Auszahlung der zuvor eingegangenen Gelder vorzunehmen. Haftungs- oder versicherungsrechtliche Probleme resultieren hieraus auch eher selten.

Anders indes in einem Fall des ) und dem nachfolgenden Deckungsprozess vor dem ). Eine Anwältin hatte im Auftrag eines zwielichtigen Unternehmens, das die Lieferung von Neuwag...