Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBKM 4/2008 S. 75

Haftungsfalle: Tantieme-Regelung für GmbH-Geschäftsführer

Der BFH hat entschieden, dass Tantiemezahlungen an GmbH-Ge­schäftsführer steuerlich nur dann anzuerkennen sind, wenn die zu­grunde liegende Vereinbarung auch eine Regelung zur Berücksichtigung von Verlusten enthält (, NWB JAAAC-68441).

Verspricht eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsfüh­rer eine Gewinntantieme, die an den in der Handelsbilanz ausgewiesenen Jahresüberschuss anknüpft, ist dies steuerlich grundsätzlich nur anzuerkennen, wenn unter der (Mit-)Ver­antwortung des Gesellschafter-Geschäftsführers angefallene oder noch anfallende Jahresfehlbeträge laut Handelsbilanz ebenfalls in die Bemessungsgrundlage der Tantieme einbezogen werden.

Die Jahresfehlbeträge müssen hierbei regelmäßig vorgetragen und durch zukünftige Jahresüberschüsse ausgeglichen...