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FG Niedersachsen 11.10.2007 6 K 285/07, NWB direkt 14/2008 S. 11
Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
Bestandsschutz nach § 154 Abs. 1 Satz 1 StBerG genießen nur Steuerberatungsgesellschaften, die am anerkannt waren. Ein Verein ist keine Gesellschaft i. S. des § 154 Abs. 2 Satz 1 StBerG.