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Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls
Die im Zusammenhang mit dem sog. Entlastungsbeweis stehenden Rechtsfragen sind geklärt. Beim Vorliegen des Vermögensverfalls des Steuerberaters ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dadurch die Interessen seiner Auftraggeber gefährdet sind; nur in Ausnahmefällen ist ein Absehen von dem gebotenen Widerruf der Bestellung gestattet. Ob dieser Nachweis gelungen ist, ist eine Frage der dem Tatrichter vorbehaltenen Tatsachenwürdigung. Die Darlegungs- und Feststellungslast obliegt insoweit dem betroffenen Steuerberater.