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Veräußerung von Beteiligungen aus dem Sonderbetriebsvermögen
Der Gewinn aus der Veräußerung der im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Anteile eines Kommanditisten an Kapitalgesellschaften, die nicht das gesamte Nennkapital dieser Kapitalgesellschaften umfassen, unterliegt als laufender Gewinn aus Gewerbebetrieb der Besteuerung. Die dem zugrunde liegende Teilbetriebsfiktion des § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG unterliegt keinen verfassungsmäßigen Bedenken.