Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auf Prognoseentscheidung beruhender Kindergeld-Ablehnungsbescheid
Ein die Festsetzung von Kindergeld ablehnender Bescheid, der auf einer vor oder während des Kalenderjahrs getroffenen Prognoseentscheidung beruht, kann stets nachträglich geändert oder aufgehoben werden, soweit die abschließende Überprüfung nach Ablauf des Jahrs ein Unter- oder Überschreiten des Grenzbetrags abweichend von der Prognoseentscheidung ergibt. Derartige Prognoseentscheidungen tragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht den Charakter der Vorläufigkeit in sich, so dass auch die aufgrund der Entscheidung des BVerfG geänderte Rechtsauffassung bezüglich der Behandlung der Sozialversicherungsbeiträge eine Änderung des Ablehnungsbescheids gebietet. Anders liegt es nur, wenn die Festsetzung von Kindergeld für ein abgelaufenes Kalenderjahr abgelehnt worden ist...