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Veräußerung von Indexzertifikaten mit Garantiezusage
Nur teilweise als Kapitaleinnahmen steuerpflichtig
Privatanleger haben in den letzten Jahren vermehrt in Zertifikate investiert. Die Banken haben gleichzeitig ihrer Kreativität freien Lauf gelassen und zahlreiche Produkte am Markt platziert. Der BFH musste sich nun erneut mit der Besteuerung von Zertifikaten befassen. Konkret ging es in der Entscheidung um den Überschuss aus der Veräußerung von Indexzertifikaten mit einer garantierten Mindestrückzahlung. Der BFH hat klargestellt: Der Überschuss ist in der Höhe steuerbar, die dem prozentualen Anteil der garantierten Mindestrückzahlung am Nominalbetrag entspricht.
Hintergrund
Bei Indexzertifikaten handelt es sich um zinslose Schuldverschreibungen mit begrenzter Laufzeit, die sich auf einen bestimmten Wertpapierindex beziehen. Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c Alternative 2 EStG zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung von sonstigen Kapitalforderungen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, bei denen die Höhe der Erträge von einem ungewissen Ereignis abhängt, soweit sie der rechnerisch auf die Besitzzeit entfallenden Emissionsrendite entsprechen.
Haben die Kapitalforderung...