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Mietrecht | Nachforderungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist ausgeschlossen
Eine unzulässige Nachforderung des Vermieters liegt vor, wenn er nach Ablauf der Jahresfrist zur Betriebskostenabrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) einen die geleisteten Vorauszahlungen des Mieters übersteigenden Betrag fordert. Unzulässig ist eine Nachforderung auch dann, wenn der Vermieter nach Fristablauf einen Betrag fordert, der das Ergebnis einer bereits erteilten Abrechnung übersteigt ( NWB NAAAC-71314). Durch die erste (fristgerechte) Abrechnung hatten die Mieter im Streitfall einen Rückzahlungsanspruch für überzahlte Abschläge erworben. Nachforderungen des Vermieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist seien auch dann ausgeschlossen, wenn sich aus der Abrechnung zunächst ein Guthaben zugunsten des Mieters ergebe. Daher dürfe der Vermieter die Abrechnung auch nicht bis zur Höhe ...