Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 07.01.2008 II ZR 229/05, NWB 14/2008 S. 111

Kapitalanlagerecht | Kausalitätsbeweis im Rahmen der Informationsdeliktshaftung wegen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität

Bei der Informationsdeliktshaftung (vgl. § 826 BGB) wegen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität auf dem Sekundärmarkt kann auf den Nachweis der konkreten Kausalität für den Willensentschluss des Anlegers selbst bei extrem unseriöser Kapitalmarktinformation nicht verzichtet werden. Auch im Bereich des Primärmarkts ist für die (neben der spezialgesetzlichen Börsenprospekthaftung, §§ 44 f. BörsG nicht ausgeschlossene) Deliktshaftung gemäß § 826 BGB vom klagenden Anleger der Nachweis der konkreten haftungsbegründenden Kausalität falscher Prospektangaben für seine Willensentschließung zu führen. Hierfür genügt das enttäuschte allgemeine Anlegervertrauen in die Integrität des vorgelagerten Börsenzulassungsverfahrens einschließlich der Begleitung des Börsengangs durch eine Bank nicht ( ).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen