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Familienrecht | Keine Verbraucherinsolvenz zur Sicherung des Ehegattenunterhalts
Der Unterhaltsschuldner ist nicht verpflichtet, laufenden Unterhaltsansprüchen getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner durch Einleitung der Verbraucherinsolvenz Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen ( NWB EAAAC-70037). Im Verhältnis des Unterhaltspflichtigen zu minderjährigen Kindern hatte der BGH diese Verpflichtung grundsätzlich bejaht (Urteil v. - XII ZR 114/03 NWB XAAAC-06343). Denn ihren minderjährigen Kindern gegenüber sind Eltern verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zum Unterhalt gleichmäßig zu verwenden (sog. gesteigerte Unterhaltspflicht, § 1603 Abs. 2 BGB). Das Gesetz habe den Ehegattenunterhalt nicht mit dem gleichen Gewicht ausgestattet wie den Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder, die fast nie in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Bei...