Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 558/05 VM
Gesetze: MinöStDV § 53 Abs. 1
Mineralölsteuervergütung bei Zahlungsausfall
Leitsatz
Voraussetzung des Vergütungsanspruchs des Lieferanten von voll versteuertem Mineralöl hinsichtlich der im Verkaufspreis enthaltenen
und beim Warenempfänger wegen dessen Zahlungsunfähigkeit ausgefallenen Steuer ist, dass die gerichtliche Geltendmachung des
Anspruchs zwei Monate nach der Belieferung erfolgt.
Wird der Anspruch deshalb erst verspätet geltend gemacht, weil der Lieferant zuvor Kenntnis über die Höhe der ihm zur Verwertung
überlassenen Vermögensgegenstände erhalten wollte, um dann – zu möglichst geringen Kosten – erst einen Mahnbescheid über die
verbleibende und nicht weiter beitreibbare Forderung zu beantragen, entfällt der Vergütungsanspruch.
Fundstelle(n): SAAAC-74435
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.07.2007 - 4 K 558/05 VM
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