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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 3800/06 E

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rechtserheblichkeit einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache

Leitsatz

  1. Die Rechtserheblichkeit einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache als Voraussetzung der Änderung eines Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist nur dann zu verneinen, wenn das Finanzamt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aufgrund einer zur maßgeblichen Rechtsfrage ergangenen Rechtsprechung des BFH oder einer die Finanzämter bindenden Verwaltungsanweisung bei Kenntnis der Tatsache zum Zeitpunkt der ursprünglichen Veranlagung keine abweichende Entscheidung getroffen hätte.

  2. Bei einer „Mitteilung für den Lohnsteueraußendienst” der OFD handelt es sich nicht um eine bindende Verwaltungsanweisung in diesem Sinne.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAC-74410

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.08.2007 - 1 K 3800/06 E

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