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BBEV Nr. 7 vom

Niederlande: Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nicht EU-rechtswidrig

Redaktion

Die erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in den Niederlanden verstößt nicht gegen EU-Recht. Dies hat der „Hoge Raad” (HR) in zwei Urteilen v. und entschieden. Er bezieht sich darin ausdrücklich auf das , van Hilten/van der Heiden.

I. Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht in den Niederlanden

Die Regelung des Art. 3 Abs. 1 niederl. Successiewet 1956 (SW) schreibt im Hinblick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer vor, dass niederländische Staatsangehörige zehn Jahre nach ihrem Wegzug aus den Niederlanden in Bezug auf ihr gesamtes Vermögen so behandelt werden, als ob sie dort noch ihren Wohnsitz hätten. Diese Regelung ist vergleichbar mit der deutschen erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG bzw. § 2 AStG.

II. Rechtsprechung des EuGH und des Hoge Raad

Im Hinblick auf diese niederländische Regelung hat der EuGH bereits mit , van Hilten/van der Heiden entschieden, dass kein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 56 Abs. 1 EG vorliegt. Der HR hat mit Urteil v. (UitspraakNr. 41.007; LJN-Nr. AV0426) unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die ...

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