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Der Entwurf zur neuen Bewertung von Anteils- und Betriebsvermögen nach dem ErbStRG
Die Bundesregierung hat unter der BR-Drucks. 4/08 den Entwurf zur Reform des ErbStG in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Nach den Vorgaben des BVerfG (vgl. Beschluss v. - 1 BvL 10/02 NWB GAAAC-36599) ist der allgemeine Bewertungsmaßstab der gemeine Wert. Von den Verbänden und politischen Gremien wurde zuletzt scharf kritisiert, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung ein „Überraschungsei” bleibe, weil nicht genaue feststehe, auf welche Art und Weise das Betriebsvermögen zu bewerten sei. Insoweit hat der Gesetzgeber nunmehr nachgebessert: Es liegt der Diskussionsentwurf für eine Verordnung zur Durchführung des § 11 Abs. 2 BewG vor, die Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung – AntBVBewV-E (zur neuen Grundbesitzbewertung vgl. bereits Krause/Grootens, BBEV 2008 S. 80 NWB DAAAC-71258, und in dieser Ausgabe ab S. 132 NWB NAAAC-71272. Im folgenden Beitrag werden der normative Zusammenhang und die Bewertungsmethode erläutert. Ein exemplarisches Berechnungsbeispiel schließt den Beitrag ab.
Alle Beiträge zur Erbschaftsteuerreform NWB OAAAC-73207
I. Normativer Zusammenhang
Durch die Vorgaben des BVerfG (a. a. O., vgl. dazu auch Crezelius, DStR 2007 S. 415; Eisele, NWB 7/2007 S. 5...